Väter unehelicher Kinder bekommen nun die Möglichkeit die alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht zu beantragen. Derzeit gilt in Österreich, dass die Mutter alleine mit der Obsorge für das uneheliche Kind betraut ist.
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, mit der dieses das alleinige Sorgerecht für das bisher bei seiner Mutter in Deutschland lebende Kind auf den in Frankreich lebenden Vater übertragen hat.
Unter dem Motto: Schluss mit Vätern 2. Klasse, gemeinsame Sorge für Mutter und Vater! findet am Samstag, den 26. Juni 2010, in Berlin die Väterdemo statt. Organisiert wird die Demonstration vom Väteraufbruch für Kinder in Berlin mit Teilnehmern aus ganz Deutschland.
Viele Eltern in Österreich wissen nicht, dass bisher für uneheliche Kinder eine gemeinsame Obsorge beantragt werden muss und diese nicht automatisch, aufgrund der Vaterschaftsanerkennung, besteht.
Für eine Beziehung gibt es leider keine Garantie, immer mehr Paare trennen sich. Besonders schlimm sind Trennungen, wenn bereits Kinder da sind. In Deutschland sind jedes Jahr alleine 230.000 Kinder
Stern TV greift das aktuelle Thema "Streit ums Kind - Wenn Väter völlig entrechtet sind" auf und bringt heute Abend um 22.15 Uhr auf RTL einen Beitrag über betroffene Väter.
Insbesondere Väter, die nicht mit den Müttern verheiratet sind,