Friends of Freshdads
„Ich will nicht werden, was mein Alter ist!”, sang Rio Reiser 1971 auf dem ersten Studioalbum der Band Ton Steine Scherben – eine Absage an das Rollenmodell vom Vater als Familienoberhaupt, ewigen Malocher und Ernährer und an eine Generation von Männern, die das Kinder großziehen weitgehend den Frauen überließ. Heute, zeigt eine Studie im Bundesfamilienministerium, geben rund 70 Prozent der Väter an, sich stärker als ihre eigenen Väter für ihre Kinder zu engagieren. Fast 80 Prozent wünschen sich mehr Zeit für ihre Familie, jeder zweite würde dafür seine Arbeitszeit reduzieren.
In den letzten Jahren haben sich Männer zunehmend in Organisationen und Vereinen zusammengeschlossen, um ihren Wunsch nach einer aktiven Vaterschaft politisch zu vertreten. Im Gegensatz zu anti-feministischen Gruppen, die einer konservativen Rollenverteilung der Geschlechter nachtrauern, kämpfen die neuen Väter für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit. Doch in der Praxis bleiben Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung zwischen Vätern und Müttern in Deutschland ungleich verteilt.
Das Radiofeature von Tabea Grzeszyk und Lotta Wieden versucht zu klären: Woran liegt das? Welche gesellschaftspolitischen Veränderungen könnten Abhilfe schaffen? Und was macht eine gute Vater-Kind-Beziehung überhaupt aus?
2007 erschien der Dokumentarfilm „Söhne ohne Väter“. In diesem Film porträtierte der Filmemacher Andreas Fischer 8 Männer, deren Väter im Zweiten Weltkrieg gefallen waren. In seinem neuen Film „Töchter ohne Väter“ geht der Autor der Frage nach, wie sich Verlust und Vaterlosigkeit auf die Biographien der Töchter auswirkten.
Die Väter starben an der Ostfront, in Kriegsgefangenschaft oder gelten seit Kriegstagen als vermisst. Die Leben der Töchter, die kurz vor oder während des Krieges geboren wurden, sind deutlich vom Verlust des Vaters geprägt.
Das Verhältnis zum toten Vater ist höchst zwiespältig. Die Töchter fragen sich, was der Vater im Krieg getan hat. War er möglicherweise in Verbrechen verstrickt? Andererseits sprechen viele Töchter bis heute von einer unstillbaren Sehnsucht nach diesem Mann, den sie nie gekannt haben. Die Figur des Vaters treibt sie um.
Neun kriegsbedingt vaterlos aufgewachsene Töchter sprechen in diesem Film über ihre Gedanken, Gefühle und Erfahrungen. Aus 60 Stunden Interviewmaterial gestaltete Andreas Fischer einen Film, der einen Eindruck von diesem Aspekt der gemeinschaftlichen Erfahrung der Kriegskindergeneration vermittelt.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 19. April entschieden (AZ 1 BvR 3309/13), dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sogenannten rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut, sondern muss mit widerstreitenden Grundrechten in Ausgleich gebracht werden. Hierfür verfügt der Gesetzgeber über einen Ausgestaltungsspielraum. Auch wenn eine andere gesetzliche Lösung verfassungsrechtlich denkbar wäre, so ist es vom Ausgestaltungsspielraum des Gesetzgebers – auch im Lichte der Europäischen Konvention für Menschenrechte – gedeckt, wenn die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung nur innerhalb der rechtlichen Familie, nicht aber gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater besteht.
Die im Jahr 1950 nichtehelich geborene Beschwerdeführerin nimmt an, dass der Antragsgegner des Ausgangsverfahrens ihr leiblicher Vater ist. Im Jahr 1954 nahm die Beschwerdeführerin den Antragsgegner nach damaligem Recht auf „Feststellung blutsmäßiger Abstammung“ in Anspruch. Das Landgericht wies die Klage im Jahr 1955 rechtskräftig ab. Im Jahr 2009 forderte die Beschwerdeführerin den Antragsgegner zur Einwilligung in die Durchführung eines DNA-Tests auf, um die Vaterschaft „abschließend zu klären“. Der Antragsgegner lehnte dies ab, woraufhin die Beschwerdeführerin im vorliegenden Ausgangsverfahren den Antragsgegner unter Berufung auf § 1598a BGB auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und auf Duldung der Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe in Anspruch nahm. § 1598a BGB gibt dem Vater, der Mutter und dem Kind innerhalb der rechtlichen Familie gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern einen solchen Anspruch. Die Beschwerdeführerin vertrat die Auffassung, die Norm des § 1598a BGB sei im vorliegenden Fall verfassungs- und menschenrechtskonform dahingehend auszulegen, dass auch der Antragsgegner als mutmaßlich leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater auf Teilnahme an einer rechtsfolgenlosen Abstammungsklärung in Anspruch genommen werden können müsse. Das Amtsgericht verneinte die Anwendbarkeit dieser Vorschrift und wies den Antrag der Beschwerdeführerin zurück. Die dagegen gerichtete Beschwerde zum Oberlandesgericht blieb ebenfalls erfolglos.
Das mag aus formalen Gründen vielleicht richtig sein, aber dem Anspruch der Kinder bzw. im vorliegenden Fall einer erwachsenen Frau, zu erfahren, wer ihr Vater ist, wird dieses Urteil genauso wenig gerecht wie den Ansprüchen von Vätern, Verantwortung zu übernehmen. Diejenigen, die dies nicht wollen, dürfen nicht mit Vorstellungen, die dem BGB des 19 Jahrhunderts entstammen, geschützt werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Abhilfe zu schaffen.
In der vergangenen Woche ist die zweite Ausgabe der Zeitschrift Dad von Men’s Health erschienen. Meines Erachtens ein gelungener Wurf, der viele Themen anpackt die Väter bewegen und teilweise originelle Tipps und unkonventionelle Sichtweisen bietet. Besonders beeindruckt haben mich der Generationen-Talk und die Kurzportraits der ‚geteilten Männer‘. Mit ‚Haut ab Jungs‘ packt die Redaktion das Thema Beschneidung an und die Schlussfolgerung, das im Dezember 2012 vom Bundestag beschlossene Gesetz, das die medizinisch nicht angezeigte Beschneidung von Jungen erlaubt muss weg, nur konsquent: „Niemand hat ein Kind anzufassen, wenn dies nicht dessen Gesundheit dient.“
Mit dem „Großen Städte-Vergleich“ habe ich aber so meine Schwierigkeiten. Nicht dass ich Augsburg den Sieg nicht gönne. Nein, der Kollege Eickhorst und Papagen machen dort eine hervorragende Väterarbeit, aber das spielte bei der Bewertung gar keine Rolle.
Die 11 Kriterien waren auf formale, aus der Ferne messbare Größen ausgerichtet und so ist die Differenz zwischen dem ersten und 25 Platz schon alleine mit der Luftbelastung und der Brutto-Größe der Freizeitflächen, ob sie Väter ansprechen oder nicht, zu erklären. Für jedes Kriterium bekam der „Beste“ 30 Punkte und dann wurde heruntergezählt.
Das finde ich doch etwas zu einfach gestrickt und auch für Nordrhein-Westfalen, wo ich gerade eine Erhebung zur Väterarbeit erstellt und ausgewertet habe, kommt es so zu erheblichen Verwerfungen. Bonn auf dem 3. Platz als beste Stadt in NRW geht noch so gerade, aber Gelsenkirchen als 8platzierte die zweitväterfreundlichste hierzulande hat mir erlebter Väterwirklichkeit nicht mehr viel zu tun.
Alle Ergebnisse inklusive absoluter und prozentualer Zahlen gibt es in der neuen Dad und hier online.
Nach der Einführung des Elterngeld Plus und der vier Partnerschaftsbonusmonate ist die Diskussion hierzulande merkwürdig ruhig. Erste Zahlen belegen, was ExpertInnen im Vorfeld der Einführung der neuen Regelungen geäußert haben: Diese werden aufgrund ihrer Komplexität kein Selbstläufer wie die zwei Partnermonate im Jahr 2007 werden. Es bedarf Kommunikation und aktive Ansprache von Vätern, Unternehmen und denjenigen, die diese beraten und unterstützen können.
International hat der Diskurs um die „Papamonate“ an Fahrt aufgenommen. So hat San Francisco kürzlich als erste Stadt in den USA seinen Beschäftigten eine 6wöchige Elternzeit bei vollem Lohnausgleich zugesichert. Der ebenfalls in der Stadt ansässige Kurznachrichtendienst Twitter räumt Vätern und Müttern ab Mai 20 Wochen bei voller Bezahlung ein.
Welche Wirkungen die ‚Väterzeit‘ neben der Bedeutung für die Entwicklung der Kinder und die Vater-Kind Bindung hat, macht eine im Februar vorgelegte Studie des Beratungsunternehmens EY und des in Washington ansässigen Peterson Institute for International Economics deutlich. In ihr wurden u.a. die Konsequenzen der ‚Papazeiten‘ in fast 22.000 Unternehmen in 91 Ländern untersucht.
„Perhaps surprisingly, mandated maternity leave is not correlated with female corporate leadership shares, though paternity leave is strongly correlated with the female share of board seats.” Das für die Auftraggeber überraschende Ergebnis, der Zugang zu Vätermonaten bzw. –wochen hat eine signifikante Auswirkung auf den Anteil von Frauen in Führungspositionen oder anders ausgedrückt: In dem Maße wie Väter an das Unternehmen gebunden werden, geschieht dies mit Frauen an Haushalt und Kinder.
Vor diesem Hintergrund startet in der Schweiz, unterstützt von Gewerkschaften und männer.ch im Mai eine Unterschriftensammlung zur Durchsetzung einer Volksabstimmung über die Einführung eines Papamonats. Repräsentative Umfragen deuten an, dass sich derzeit ca. 80 Prozent der SchweizerInnen dafür aussprechen. Es bleibt aber spannend.
Welche Probleme und/oder Ressourcen bringen frühe Väter mit? Welche Haltungen unterstützen sie? Welche Bedarfe haben frühe Väter und wie können diese in die Frühen Hilfen integriert werden? Welchen Einfluss haben Medien auf Väterbilder und –konzepte und wie können sie für die Arbeit mit frühen Vätern genutzt werden? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der 2. Fachtagung zum Abschluss des vom Landschaftsverband Rheinland geförderten Modellprojekts “JuPapa! Junge Papas packen es“ am 1. Juni im Horion Haus in Köln Deutz.
Prof. Kim Patrick Sabla, Familienwissenschaftler an der Universiät Vechta wird in seinem Vortrag zum Thema: „(Frühe) Vaterschaft – wie Jugendhilfe ihre Ressourcen erkennen und stärken kann” Möglichkeiten der Jugendhilfe zur Unterstützung jugendlicher Väter aufzeigen. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit zu der Veranstaltung finden Sie hier.
Auf der Basis der Sowitra Elterngeldstudie haben Dietmar Hobler und Svenja Pfahl eine Analyse der unterschiedlichen Einflussfaktoren vorgenommen um unter anderem herauszufiltern, welche die Entscheidung von Vätern, nach der Elternzeit ihre Arbeitszeit zu reduzieren tatsächlich beeinflusst. Eine Teilzeitbeschäftigung des Vaters mindestens zwei Jahre nach der Geburt des Kindes wurde dabei als ein starker Indikator für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung des Paares bei der Kinderbetreuung und der Hausarbeit, die sich über einen längeren Zeitraum nach den Elterngeldmonaten erstreckt, angesehen. Das Ergebnis dieser Betrachtung lautet:
Väter, die ihre Arbeitszeit nach den Elterngeldmonaten (EGM) reduziert haben, sind auch längerfristig, d. h. mindestens zwei Jahre nach der Geburt des Kindes, weitaus häufiger teilzeitbeschäftigt als Väter ohne unmittelbare Arbeitszeitreduktion nach den EGM. Die Tendenz zur längerfristigen Teilzeitbeschäftigung steigt dabei mit dem Umfang der vorausgegangenen Arbeitszeitreduktion an. Väter, die bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ihre Arbeitszeit in höherem Umfang reduzierten, arbeiten auch längerfristig häufiger in Teilzeit. Das bedeutet: Eine starke Reduzierung der Arbeitszeitzeit gleich im Anschluss an die EGM scheint längerfristige Arbeitszeiteffekte besonders zu begünstigen.
Die längerfristige Teilzeitbeschäftigung des Vaters wird zudem durch weitere soziodemografische Faktoren beeinflusst:
- Väter, die bei der Geburt ihres Kindes, für das sie erstmals EGM nutzen, bereits über 40 Jahre alt sind, zeigen auch längerfristig eine höhere Bereitschaft zu einer Teilzeitbeschäftigung. Hier kann vermutet werden, dass sich die Väter im fortgeschrittenen Alter – wie in den Arbeitshypothesen formuliert – bereits beruflich etabliert haben und sich damit eher zutrauen, das „Risiko“ einer Teilzeittätigkeit auch längerfristig auf sich zu nehmen.
- Auch das Vorhandensein weiterer Kinder im Haushalt begünstigt eine längerfristige Teilzeitbeschäftigung der Väter. Dieser Befund ist überraschend, denn er steht im Widerspruch mit der gängigen These einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen mit der Geburt weiterer Kinder.




