Forenbeitrag

Gemeinsames Sorgerecht

von: Basteldad

Weiß jemand von euch, was ich nun genau machen muss, damit ich auch das Sorgerecht für meinen Sohn bekomme?

Junior wird erst geboren, will es aber noch im Vorfeld regeln. Meiner Freundin ist es auch so lieber, weil direkt nach der Geburt will sie dann mal Ruhe haben und nicht unnötig auf den Ämtern herumlaufen.

Danke schon mal

 

 

 .....für Österreich kann ich es Dir leider nicht sagen, bei uns in Deutschland scheint man das beim Jugendamt zu machen, da will ich morgen mal anrufen und nachfragen was man da genau braucht.

 

In Österreich haben verheiratete Eltern gesetzlich ein gemeinsames Obsorgerecht für ihre minderjährigen  Kinder. Sie sind damit für die Pflege, Erziehung, gesetzlichen Vertretung und Vermögensverwaltung ihrer Kinder einvernehmlich verantwortlich. Sowie ich das verstanden  habe, seid ihr aber nicht verheiratet. Damit hat automatisch die Mutter bei einem unehelichen Kind allein die Obsorge. Eltern eines unehelichen Kindes können unabhängig davon, ob sie im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht, beim Pflegschaftsgericht beantragen, dass auch der Vater in allen oder in bestimmten Angelegenheiten (Pflege, Erziehung, gesetzliche Vertretung, Vermögensverwaltung) mit der Obsorge des Kindes betraut wird. 
Vor der Geburt geht das meines Wissens aber nicht.

 

 In Deutschland müssen unverheiratete Paare zum Jugendamt. Dort muss der Vater die Vaterschaft anerkennen. Darüber gibts eine Urkunde, mit dieser und der Einwilligung der Mutterr kann das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragt werden. 

 

Verheiratet seid ihr nicht, insofern ist es gescheit, wenn du dich um eine gemeinsame Obsorge kümmerst. Aber ob das im Vorfeld geht, also bevor das Kind geboren ist, weiß ich nicht.

Das Bezirksgericht sollte dich darüber informieren können. Dort muss man dann auch die Erklärung abgeben für die erwünschte gemeinsame Obsorge. Deine Frau muss auf jeden Fall zustimmen. Aber ruf dort mal an und wäre super wenn du dann Bescheid gibst, wie es nun funktioniert.

 

Danke für eure Antworten, werde mich morgen darum kümmern und gleich mal beim Bezirksgericht anrufen. Wäre schon super, wenn das noch vor der Geburt funktioniert.

 

 

Habe mich vorhin gerade schlau gemacht, wie man vorgehen muss, um das gemeinsame Sorgerecht in Österreich zu bekommen.

1. Schritt ist Vaterschaft anerkennen, das macht man am zuständigen Standesamt. Bei der Klinik, in der meine Frau entbindet gibt es keine Servicestelle eines Standesamts, deshalb müssen wir nach der Geburt zum zuständigen Standesamt des Geburtsbezirks. Dort wird dann auch die Geburtsurkunde für unser Kind ausgestellt. Den Nachnamen für das Kind kann man frei wählen. Also wäre auch meiner möglich, da macht mir meine Freundin aber nicht mit.

2. Schritt ist der Ganz zum zuständigen Bezirksgericht, dort muss man eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgeben. Alles mitnehmen wie Meldezettel, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung.

Wir machen den Antrag für das gemeinsame Sorgerecht doch erst nach der Geburt, Junior soll mal kommen und dann schau ma weiter.

 

 

Das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn haben wir schon beantragt. Gleich nach der Vaterschaftsanerkennung sind wir gemeinsam zum Bezirksgericht unseres Wohnbezirks gefahren. Die Beamten dort waren zwar ein Scherz, Bürokratie dass man Kopfweh davon bekommt. Es hat aber alles funktioniert. Es wurde ein Schreiben aufgesetzt, dass wir beide uns auf das gemeinsame Sorgerecht geeinigt haben, das haben wir unterzeichnet und der Bescheid darüber wird einem dann mit der Post zugestellt. Bin froh, dass wir das erledigt haben, wir leben doch in wilder Ehe zusammen und so ist es eine kleine Absicherung für mich und unseren sohn.

 

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