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Verkehrsverbot für Sophie la Girafe - Überwachungsbehörde erstattet Strafanzeige
Wichtige Neuigkeiten gibt es über das Spielzeug Sophie La Girafe von Vulli. Vor einiger Zeit wurde in unserem Forum über dieses Spielzeug diskutiert. Das chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) hat jetzt festgestellt, dass „entsprechend § 32 Abs. 2 LFBG für die vorgelegte Probe“ der französischen Kultgiraffe Sophie „ein Verkehrsverbot“ besteht. Denn die von der baden-württembergischen Überwachungsbehörde untersuchte Probe enthielt 1.770 Mikrogramm lösliche nitrosierbare Amine pro Kilogramm. Damit sei der Grenzwert „um das ca. 18-fache" überschritten.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich nitrosierbare Amine in hochgradig krebserzeugende Nitrosamine umwandeln können, wenn sie in den Magen gelangen, wovon auszugehen ist. Denn Sophie wird ausdrücklich als Spielzeug empfohlen, auf dem Babys kauen können. Zudem sei die Giraffe „wie gemacht, um die wunden Stellen zu lindern, wenn das Baby Zähnchen bekommt“.
Das CVUA bestätigt damit eine Untersuchung von ÖKO-TEST, die schon im vergangenen November ergeben hatte, dass die getestete Giraffe nicht verkehrsfähig war. Das Verkehrsverbot bezieht sich aus rechtlichen Gründen zwar nur auf die von der Überwachungsbehörde untersuchte Probe. Doch vom französischen Hersteller Vulli bzw. dem deutschen Vertrieb, der Berliner Firma Elements for Kids (EFK) in einem Prozess gegen ÖKO-TEST selbst vorgelegte Gutachten zeigen, dass weitere Chargen über dem in Deutschland geltenden Grenzwert liegen. Erst im März 2012 kündigte der Anbieter gegenüber Händlern an, dass nach einer Umstellung des Produktionsverfahrens nun eine neue Charge die Einhaltung der deutschen Normen zweifelsfrei sicherstelle.
ÖKO-TEST fordert Vulli und EFK daher auf, umgehend alle vor März 2012 ausgelieferten und betroffenen Chargen vom Markt zu nehmen. Im Übrigen sind auch weitere von ÖKO-TEST untersucht Produkte der Firma, das Weiches Spielzeug zum Beißen Chan und der Sophie la Girafe So’ Pure Zahnungsring zu hoch mit nitrosierbaren Aminen belastet und nicht verkehrsfähig.
Wie die zuständige Überwachungsbehörde in Berlin mitteilt, hat sie inzwischen Strafanzeige erstattet.
Quelle: Ökotest.de
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