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Änderung Schadenersatzrecht "Wrongful Birth"

Aktuell sagt die Gesetzlage in Österreich, dass durch die Geburt von behinderten Kindern Schadenersatzansprüche ausgelöst werden können, auch wenn der behandelnde Arzt keine Schuld am Auftreten der Beeinträchtigung hat. Ab 1. Juni 2011 ändert sich nun dieser Schadenersatzanspruch grundlegend.

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 16.12.2010 gab Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bekannt, dass mit 1. Juni 2011 ein neues Gesetz in Kraft tritt, das nun aussagt, dass die Geburt eines Kindes mit Behinderung "keinen Schaden darstellt".

Gültig ist das neue Gesetz für Kinder, die nach dem 31. Mai 2011 geboren werden. Geändert wird das Schadenersatzrecht als Teil des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Paragrafen 1293 ABGB).

In den letzten Jahren musste sich der OGH mehrfach mit der Frage auseinander setzen, ob die Eltern eines – behinderten oder nichtbehinderten – Kindes aufgrund ihrer Unterhaltsverpflichtungen Schadenersatzansprüche gegen einen Arzt oder Krankenanstaltenträger geltend machen können.

Der ÖVP-Behindertensprecher meint dazu, dass diese möglichen Schadenersatzansprüche dazu führten, dass Ärzte schwangere Frauen dazu drängten, alle vorgeburtlichen Untersuchungen durchzuführen, das teils ohne Anlass, aber mit zusätzlichem Risiko für das ungeborene Kind. Bereits bei geringstem Verdacht auf eine Behinderung wurde zu einer Abtreibung geraten.

Mit Änderung des Schadenersatzrechtes können Mediziner nur für Kunstfehler während der Schwangerschaft und bei der Geburt verantwortlich gemacht werden. Ärzte müssen aber natürlich weiterhin ihrer Aufklärungsverpflichtung über eine mögliche Behinderung des ungeborenen Kindes nachkommen.

Die Änderung des Schadenersatzgesetzes wird von vielen Organisationen wie z.B. Ärztekammer und auch Abtreibungsgegnern wie z.B. der katholischen Kirche begrüßt.

Allerdings gibt es auch Warnungen vor negativen Folgen: „Ich bin fast ein bisschen schockiert. Ich halte das für völlig verfehlt“. Andreas Kletečka, Schadenersatzexperte und Professor an der Uni Salzburg, fürchtet, dass sich Ärzte künftig zu wenig um die Diagnose kümmern könnten.

Weitere Informationen:

www.justiz.gv.at

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