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Ab 2010 in Österreich: Der Kinderbeistand kommt

Voraussichtlich ab 2010 soll im Verfahren über Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten ein Kinderbeistand eingeführt werden, der Kindern bei hocheskalierten Elternkonflikten zur Seite stehen soll. Kinderbeistand bzw.

–beiständin werden speziell ausgebildete, pädagogisch und psychologisch geschulte Personen sein, die das Kind im Zuge des Rechtsstreits der Eltern „begleiten“.

Der Kinderbeistand erstellt keine Gutachten und gibt keine Einschätzungen über das Kindeswohl ab, sondern soll einerseits dem Kind helfen und es entlasten, und die Wünsche des Kindes weitergeben. Der Kinderbeistand dient also als „Sprachrohr“ des Kindes gegenüber Gericht, Sachverständigen und Eltern. Aufgabe des Kindesbeistandes ist es, gemeinsam mit dem Kind dessen Wünsche heraus zu finden, allenfalls an diesen zu arbeiten (im Sinn von: die „wirklichen“ Bedürfnisse und Wünsche des Kindes mit diesem gemeinsam zu erarbeiten), und diese Wünsche des Kindes dann gemeinsam mit dem Kind oder für das Kind dem Gericht bzw den Eltern zu übermitteln.

In den Modellversuchen, die in den vergangenen Jahren stattgefunden haben, konnten die Gerichtsstreitigkeiten daraufhin in den meisten Fällen einvernehmlich, d.h. durch eine Vereinbarung der Eltern, beendet werden. In den meisten Fällen – so wurde aus dem Modellversuch berichtet – war es so, dass die Eltern tief betroffen und teils erstaunt waren, die Wünsche ihrer Kinder betreffend den Kontakt mit den Elternteilen, vor allem auch dem Vater, so klar zu hören.

Dr. Karin Wessely, Rechtsanwältin für Ehe, Familie, Partnerschaft, www.partnerschaftsrecht.at

Der Inhalt dieses Beitrags wurde sorgfältig recherchiert; für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen jedoch weder FRESHDADS noch die Autorin die Haftung; der Beitrag ersetzt keinesfalls individuelle anwaltliche Beratung.
 

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