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Aktuellen Bezieher/innen von Elterngeld droht ab 2011 Verlust der Restansprüche
In dem Sparpaket der Bundesregierung wird Bezieher/innen von SGB-II-Leistungen das Elterngeld als eigenes Einkommen angerechnet. Damit verlieren ab dem 01.01.2011 alle Eltern, die sich das Elterngeld in 24 statt 12 Monaten auszahlen lassen, die noch ausstehenden Beträge. Betroffene Eltern sollten die „Verlängerungsoption“ sofort widerrufen und sich das Geld jetzt auszahlen lassen.
„Die Verrechnung trifft auch Eltern, die aktuell Elterngeld erhalten und die sich für eine verlängerte Auszahlung mit dem „halben Elterngeld“ von 150 Euro entschieden haben. Ihnen droht der Verlust des ihnen zustehenden Geldes“, so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, Edith Schwab.
Widerruf der Verlängerungsopiton bei der Elterngeldstelle:
Betroffene Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, sollten daher bei ihrer Elterngeldstelle die Verlängerungsoption sofort widerrufen und sich die Restansprüche auszahlen lassen. Dabei ist Eile geboten, denn entscheidend ist das Datum der Auszahlung.
Frist beachten: Die Nachzahlungen bleiben nur dann anrechnungsfrei, wenn sie bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Konto der Eltern eingegangen sind.
Arbeitslose Eltern sind besonders betroffen:
„Der Wegfall des Elterngeldes für Eltern mit ALG-II ab dem 01.01.2011 ist für die betroffenen Familien eine große Belastung. Arbeitslose Eltern jetzt auch noch rückwirkend für ihre vorsorgliche Planung zu bestrafen, grenzt an Demütigung“, kritisiert die AGF-Vorsitzende. „Mindestens muss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sicher gestellt werden, dass bestehende Elterngeldansprüche auch nach 2010 anrechnungsfrei ausgezahlt werden. Es kann nicht sein, dass Eltern Leistungen gestrichen werden, die ihnen nach geltender Gesetzeslage zustehen.“
Ein Beispiel zeigt, was Eltern zu verlieren haben:
Bei der Geburt eines Kindes am 30.11.2009 und einem Elterngeldanspruch von insgesamt 3.600 Euro, haben sie bei einer Teilauszahlung für 24 Monate à 150 Euro bis zum 31.12.2010 lediglich 1.950 Euro erhalten. Verlust ohne rechtzeitigen Widerspruch: 1.650 Euro.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) stellt unter diesem Link einen Musterwiderruf bereit.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen
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