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EGMR - Sorgerecht lediger Väter in Österreich gestärkt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 03.02.2011 mit einem Urteil die Rechte lediger Väter in Österreich gestärkt. Ledige Väter in Österreich waren bis jetzt von der Zustimmung der Kindesmutter abhängig, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind haben wollten.

Ein 35-jähriger Vater (G. Sporer) eines heute zehnjährigen Jungen hat dagegen geklagt, dass man das gemeinsame Sorgerecht bei unehelich geborenen Kindern nur mit Zustimmung der Kindesmutter erhalten kann. Bei ehelich geborenen Kindern haben Vater und Mutter automatisch ein gemeinsames Sorgerecht, das bleibt auch im Falle einer Scheidung.

In den meisten europäischen Ländern ist ein gemeinsames Sorgerecht die Regel. Nur in Österreich, Schweiz und Lichtenstein gilt es nicht automatisch, die Kindesmutter muss dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen.

Der Fall Sporer gegen Österreich zeigt wieder, dass in Österreich ledige Väter gegenüber den Müttern und auch gegenüber verheirateten Vätern ungleich behandelt werden. So sahen auch die Richter in Straßburg darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und der Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Im Urteil des EGMR hieß es: "Die österreichische Regierung hat keine hinreichenden Gründe angegeben, warum die Situation des ledigen Vaters weniger gerichtliche Prüfungsmmöglichkeiten zulassen sollte als diejenige verheirateter Väter".

Gegen dieses Urteil ist innerhalb von drei Monaten Berufung möglich, das Urteil ist somit nicht endgültig. Der betroffene Vater erhält jetzt nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen. Darüber müssen die österreichischen Gerichte befinden.

Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind für alle 47 Europaratsländer bindend, d.h. die Länder müssen ihre Gesetze nach endgültigen Urteilen entsprechend anpassen.

In Deutschland gab es vor einem Jahr einen vergleichbaren Fall wie jetzt in Österreich. Nach einem ähnlichen Urteil des EGMR hat das Bundesverfassungsgericht reagiert und entschieden, dass die Bevorzugung der Mutter gegenüber dem Vater gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht verstoße. Somit können in Deutschland ledige Väter das Sorgerecht für ihr Kind beantragen und auch ohne Einverständnis der Mutter bekommen - als Maßstab hat bei dieser Entscheidung das Wohl des Kindes zu gelten.

Details über das Urteil und den Fall Sporer gegen Österreich kann man in diesem Dokument vom EGMR nachlesen.

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