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Erhöhung der Familienbeihilfe ab Juli 2014
Familienministerin Sophie Karmasin stellte das neue Familienbeihilfenmodell vor. Die vier Auszahlungsstufen entsprechend dem Alter der Kinder bleiben wie sie sind. Ab Juli 2014 gibt es eine Erhöhung der Familienbeihilfe um vier Prozent, weitere Erhöhungen um je 1,9 Prozent gibt es 2016 und 2018, das teilte die Familienministerin am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien mit.
Ab Juli 2014 gibt es je Kind um vier Prozent mehr, mit Jänner 2016 und Jänner 2018 wird die Familienbeihilfe wieder um je 1,9 Prozent erhöht. Auch für Familien mit mehreren Kindern werde die Geschwisterstaffel entsprechend erhöht. Einsetzen will sich Karmasin für eine kontinuierliche Erhöhung der Familienbeihilfe, sodass die Leistung nach 2018 jährlich an die Inflation angepasst werde.
Erhöhung Zuschlag für erheblich behinderte Kinder ab Juli
Ab Juli 2014 steigt auch der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder von 138,30 Euro auf 150 Euro.
Schulstartgeld, Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag
Erhalten bleibt das Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro für Sechs- bis 15-Jährige, ebenso der einkommensabhängige Mehrkindzuschlag von 20 Euro ab drei Kindern, sofern das Jahreseinkommen unter 55.000 Euro liegt und der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 Euro pro Kind und Monat.
Die Erhöhung der Familienbeihilfe im Detail
Für Kinder bis zwei Jahren: Erhöht sich die Familienbeihilfe im Juli 2014 von 105,40 Euro auf 109,70 Euro, ab 1. Jänner 2016 steigt sie auf 111,80 Euro und mit 1. Jänner 2018 auf 114 Euro.
Für Kinder von drei bis 9 Jahren: Erhöht sich die Familienbeihilf im Juli 2014 von 112,70 Euro auf 117,30 Euro, ab 1. Jänner 2016 steigt sie auf 119,60 Euro und mit 1. Jänner 2018 auf 121,90 Euro.
Für Kinder von 10 bis 18 Jahren: Erhöht sich die Familienbeihilfe im Juli 2014 von 130,90 Euro auf 136,20 Euro, ab 1. Jänner 2016 steigt sie auf 138,80 Euro und mit 1. Jänner 2018 auf 141,50 Euro.
Für Kinder ab 19 Jahren: Erhöht sich die Familienbeihilfe im Juli 2014 von 152,70 Euro auf 158,90 Euro, ab 1. Jänner 2016 steigt sie auf 162 Euro und mit 1. Jänner 2018 auf 165,10 Euro.
Quelle: Familienministerium
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