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Steuererklärung: Schnell und ordentlich erledigt

Die Steuererklärung ist ein immer wiederkehrendes Ärgernis für den geplagten Steuerzahler. Aber: Mit der richtigen Software geht es sehr schnell und am Ende weiß man sogar, auf wie viel Geld man sich freuen darf. Bei der Abgabe der Steuererklärung sind die Abgabefristen einzuhalten. Sofern Sie nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, haben Sie für Ihre Steuererklärung vier Jahre Zeit. Wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, muss die Steuererklärung bis zum 31.5. des nächsten Jahres beim Finanzamt sein.

Steuererklärung

Mit Steuersparprogrammen mehr Geld vom Staat zurückbekommen:

Steuerprogramme für die Steuererkläung gibt es viele auf dem Markt. Wer ein sehr gutes und einfach zu bedienendes Steuer-Sparprogramm sucht, wird mit der Steuer-Spar-Erklärung von Steuertipps.de sehr zufrieden sein. Preislich gesehen ist es in der Mittelklasse angesiedelt (Preis liegt bei knapp € 25). Schnell und zuverlässig führt die Software Steuer-Spar-Erklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft auch Laien durch den Steuer-Dschungel. Nützliche Assistenten wie der Rote Faden, der Beleg-Empfehler oder der Steuerprüfer sorgen dafür, dass alle Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast genutzt werden, wie zum Beispiel bei den Kinderbetreuungskosten.

Kinderbetreuung von der Steuer absetzen:

Wenn Sie arbeiten, eine Ausbildung machen oder krank sind, brauchen Sie jemanden, der sich um Ihr Kind kümmert. Das können zum Beispiel die Großeltern sein, eine Tagesmutter, der Kindergarten oder ein Hort. Die Kosten dafür können unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung in der "Anlage Kind" geltend gemacht werden: 2/3 der Kosten dürfen Sie abziehen, maximal 4.000 Euro je Kind. Dieser Höchstbetrag wird erreicht, wenn Sie für ein Kind Aufwendungen von 6.000 Euro oder mehr hatten. Wenn weniger als 6.000 Euro für die Kinderbetreuung ausgegeben wurden, dürften nur 2/3 des gezahlten Betrags geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag wird übrigens für Ehepaare nicht verdoppelt. Das gilt auch dann, wenn nur ein Partner Hort, Kindergarten usw. bezahlt hat. In diesem Fall werden die Kosten ganz bei diesem Elternteil bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro abgezogen.

Sind alle Daten erfasst, rechnet der Steuerprüfer automatisch alle Kombinationsmöglichkeiten durch – je nach Steuerfall weit mehr als 1.000 Stück. Er navigiert zu fehlerhaften oder fehlenden Angaben und optimiert automatisch die Steuererklärung. Nur ein Mausklick, und Sie können mehrere hundert Euro sparen!

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