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Was ändert sich 2011 bei der Familienbeihilfe in Österreich?

Das Sparpaket der österreichischen Bundesregierung bringt zahlreiche Änderungen u.a. wird die Familienbeihilfe gekürzt. Was ändert sich bei der Familienbeihilfe im Detail und ab wann sind die Änderungen gültig?

Das hat sich bei der Familienbeihilfe bereits mit 1. Jänner 2011 geändert:

  • Anhebung des Beitrags den ein volljähriges Kind dazuverdienen kann, ohne dass die Familienbeihilfe wegfällt: Dieser Beitrag wird von 9.000 Euro pro Jahr auf 10.000 Euro pro Jahr angehoben.
  • Senkung Mehrkindzuschlag: Bei Familien mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 55.000 Euro wird der Mehrkindzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind von 36,40 Euro auf 20 Euro pro Kind gesenkt.
  • Streichung der 13. Familienbeihilfe: Die sogenannte Schulstarthilfe bzw. die 13. Familienbeihilfe im September entfällt. Familien erhalten stattdessen für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ein Schulstartgeld von 100 Euro, das im September ausbezahlt wird.

Mit 1. März 2011 gibt es bei der Familienbeihilfe diese Änderung:

  • Streichung Familienbeihilfe nach Beendigung der Berufsausbildung bzw. für Arbeitssuche: Bisher wurde die Familienbeihilfe noch für drei Monate nach Beendigung der Berufsausbildung gewährt. Auch für arbeitssuchende Jugendliche von 18 bis 21 Jahren hatte man Anspruch auf die Familienbeihilfe. Mit 1. März 2011 wird diese Familienbeihilfe gestrichen.

Mit 1. Juli 2011 gibt es bei der Familienbeihilfe diese Änderung:

  • Familienbeihilfe nur noch bis zum 24. Lebensjahr: Bisher hatte man Anspruch bis zum 26. Lebensjahr, ab 1. Juli 2011 gilt der Anspruch nur noch bis zum 24. Lebensjahr. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben folgende Personenkreise Anspruch: Mütter bzw. Schwangere, Personen, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst absolvieren bzw. absolviert haben, Erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, Studierende, deren Studium mindestens zehn Semester dauert, Personen, die vor dem Studium eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat eine kostenlose Servicehotline 0800 240 262 (Mo-Do 9:00 bis 15:00 Uhr, Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr), unter der man sich anonym und kostenlos zu den Themen Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Wochengeld, Karenzanspruch, Betriebshilfe, Elternteilzeit, Mutter-Kind-Pass, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten, Elternbildung,  psychologische Beratung in Erziehungsfragen und bei Partnerschaftsproblemen und auch bei Fragen zum Ehe-, Scheidungs, Sorge- und Besuchsrecht beraten lassen kann.

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