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Zweifel an der Vaterschaft
Mama’s baby, papa’s maybe“ – Die Mutter eines Kindes steht zweifelsfrei fest, beim Vater ist es nicht mehr so klar und das häufig nicht ohne Grund.
Eine Studie der amerikanischen Universität Virginia Commonwealth zeigt auf, dass, jedes zehnte Kind ein „Kuckuckskind“ ist – somit nicht von dem Mann, der glaubt der Vater zu sein. Auch wenn man nach der Geburt oft zu hören bekommt „ganz der Papa“, sagt das noch nichts über die Vaterschaft aus, da erst mit zunehmendem Alter der Kinder körperliche Merkmale besser erkennbar sind. Häufiger als man denkt, passiert es auch, dass aus einem One-Night-Stand ein Kind entsteht. Gerade in solchen Fällen, haben Männer oft Zweifel an der Vaterschaft und wollen sie nicht anerkennen.
Klarheit bietet bei Unsicherheiten einzig ein Vaterschaftstest. Diesen kann man direkt in Laboren durchführen lassen oder auch die notwendigen Materialprobe zuhause selber nehmen und danach an das Labor übermitteln. Heutzutage reichen geringe Materialproben, um eine DNA-Analyse vorzunehmen. Beim Labortest werden sowohl beim Vater als auch beim Kind mit einem sterilen Wattestäbchen Speichelproben von der Mundschleimhaut genommen und über eine DNS-Analyse verglichen. Auf Wunsch versenden viele Institute Abnahmetests für die Speichelprobe. In Deutschland erhält man das Probeset auch in Drogerien – bekannt ist beispielsweise der ID-Check eines Wiesbadner Labors. Somit kann man den Mundhöhlenabstrich bequem zu Hause durchführen. Ebenfalls für den DNA-Test geeignet sind Haare, Nägel, Kaugummis, Zahnbürsten oder benutzte Windeln.
Die Kosten für einen Vaterschaftstest betragen durchschnittlich einige hundert Euro. Das Testergebnis erhält man bereits nach wenigen Tagen und damit auch die Antwort auf die Frage der Vaterschaft: Entweder wird eine Vaterschaft mit 100%iger Sicherheit ausgeschlossen oder mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit bestätigt.
Damit allerdings ein Vaterschaftstest vor Gericht anerkannt wird, benötigt man die Zustimmung aller betroffenen Personen. Beim Kind muss der Erziehungsberechtigte sein Einverständnis geben. Die Beglaubigung der Probenabnahme durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen kostet zusätzlich Geld. Auch dafür muss man mit einigen hundert Euro zusätzlich rechnen.
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