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Anspruch auf Kinder-Krankengeld in Deutschland


Väter kümmern sich verstärkt um ihre kranke Kinder und nehmen dazu Kinderpflege-Krankengeld in Anspruch. Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) konnte einen Anstieg in den vergangenen zwei Jahren um mehr als
40 Prozent verzeichnen.
2009 wurden über 125.000 sogenannte „blaue Scheine“ eingereicht. Davon stammen insgesamt 13.500 von Männern. Dagegen wurden im Jahr 2007 von Vätern 9700 Kinderpflege-Krankengeld-Anträge eingereicht.
DAK Sprecher Jörg Bodanowitz meinte dazu, dass zwar der Anteil der Väter mit etwas über zehn Prozent Beteiligung der Väter an den Kinderpflege-Krankengeld-Anträge noch immer recht niedrig sei, man aber dennoch seit Jahren einen steigenden Trend feststellen kann. Seit 2007 konnte die DAK einen sprunghaften Anstieg von 12 Prozent bei den Anträgen von Vätern verzeichnen.
Die Statistik bei der Kinderpflege durch Väter zeigt ein Ost-West-Gefälle bzw. Unterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern. In Berlin und Brandenburg liegt der Väter-Anteil bei mehr als 12 Prozent, dahingegen beteiligen sich in Bayern und Baden-Württemberg nur neun Prozent der Väter an der Kinderkrankenpflege.
Anspruchsvoraussetzungen: Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld haben in Deutschland gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zu einem Alter von zwölf Jahren. Für ein Kind werden pro Jahr maximal zehn Arbeitstage gewährt, bei Alleinerziehenden beträgt dieser Anspruch 20 Tage. Die Versicherung springt ein, wenn der Arbeitgeber für diese Zeit keine Lohnfortzahlung garantiert. Im jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrag sollte vermerkt sein, ob der Arbeitgeber selbst die Kosten dafür trägt oder die Krankenkasse dafür zuständig ist.
Quelle: www.dak.de
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