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Grundsatzurteil in Karlsruhe: Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht unverheirateter Väter

Der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichenSorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter ist ab sofort verfassungswidrig. Für unverheiratet Väter in Deutschland gibt es endlich mehr Rechte.

Bis jetzt hatten unverheiratete Väter keinen Einfluss auf ein gemeinsames Sorgerecht. Um ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten, brauchte es die Zustimmung der Mutter. Diese Regelung des Sorgerechts hat nun das Bundesverfassungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass diese Regelung gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters verstoße.

In dem Beschluss heißt es, dass es nicht zu beanstanden sei, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege. Es kann aber nicht sein, dass der Vater generell vom Sorgerecht ausgeschlossen wird, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung nicht gibt. Mit so einer Regelung würde das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter dem Elternrecht der Mutter gestellt werden.

Ab sofort können durch diesen Beschluss unverheiratete Mütter die gemeinsame Sorge nicht mehr verweigern,, sofern ein Familiengericht festgestellt hat, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgesetzes kann man direkt auf der Website unter diesem Link nachlesen.

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