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Kinder brauchen ab Juni 2012 einen eigenen Reisepass

Eine wichtige Änderung kommt in Österreich auf Eltern, die ihre Kinder im Reisepass miteingetragen haben mit Juni 2012 zu. Jedes Kind benötigt dann bei Ausreise von Österreich einen eigenen Reisepass. Mit 15. Juni 2012 verlieren alle Kindermiteintragungen im Pass der Eltern ihre Gültigkeit.

 

Um lange Wartezeiten bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses zu vermeiden, sollten Eltern rechtzeitig die den Reisepass für ihre Kinder beantragen. Bereits seit 15. Juni 2009 besteht nicht mehr die Möglichkeit die Kinder in den Pass der Eltern eintragen zu lassen.

Wie lange gilt ein Kinderreisepass in Österreich?

Kinderreisepässe gelten bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr für zwei Jahre, danach gelten die Kinderreisepässe fünf Jahre. Erst ab dem zwölften Lebensjahr wird der Reisepass für zehn Jahre ausgestellt.

Wann benötigt man einen Kinderreisepass?

Bei jeder Reise, die aus Österreich führt. Auch für einen kurzen Ausflug in ein EU-Nachbarland braucht das Kind ein eigenes Reisedokument. Das ist meistens der Reisepass oder sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig, kann das auch ein Personalausweis sein. 

Besonderheit bei der Antragstellung eines Kinderreisepasses

Bei der Antragstellung muss das Kind persönlich mitkommen. Das dient der Identitätsfeststellung. Auch ein Baby muss persönlich anwesend sein. 

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