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Obsorgerecht: Eltern müssen informiert werden
Viele Eltern in Österreich wissen nicht, dass bisher für uneheliche Kinder eine gemeinsame Obsorge beantragt werden muss und diese nicht automatisch, aufgrund der Vaterschaftsanerkennung, besteht.
Diese Thematik wurde im Ministerrat
diskutiert mit dem Ergebnis, dass in Zukunft Eltern von unehelichen Kindern darüber informiert werden müssen, dass eine gemeinsame Obsorge beantragt werden muss und nicht automatisch besteht wie in einer Ehe.
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek dazu: "Ich freue mich, dass Justizministerin Bandion-Ortner meine Anregung aufgenommen hat, und wir heute beschlossen haben, dass Eltern von unehelichen Kindern darüber informiert werden müssen, dass eine gemeinsame Obsorge beantragt werden muss und nicht automatisch besteht wie in einer Ehe. Das wissen viele Eltern nicht, daher halte ich diese verpflichtende Aufklärung für wichtig".
Rund 40% der österreichischen Kinder werden unehelich geboren. Viele unverheiratete Eltern beantragen die gemeinsame Obsorge nicht, weil sie davon ausgehen, dass die Anerkennung der Vaterschaft dafür genüge. Unverheiratete Eltern sollen in Zukunft am Standesamt und bei den Jugendämtern über die rechtlichen Möglichkeiten der gemeinsamen Obsorge informiert werden.
Skeptisch dagegen äußerte sich Heinisch-Hosek bezüglich einer automatischen gemeinsamen Obsorge nach der Scheidung. Dazu die Frauenministerin: "Wenn sich die Eltern bei der Scheidung bis aufs Blut streiten, dann kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das gut für das Kind ist". Sie schlägt eine nach der Scheidung eine "Abkühlphase" vor, nach der die Obsorgefrage wieder neu diskutiert werden könne.
Quelle: Bundespressedienst
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