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Kindergeld NEU - Die möglichen 5 Varianten

Nun ist es fix: Ab 2010 gibt es vier Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante.

Mit 1. Jänner 2010 können Eltern aus fünf Varianten des Kindergeldes wählen. Zur Auswahl stehen vier Pauschalvarianten und das einkommensabhängige Kindergeld.

Vor allem durch die Einführung der einkommensabhängigen Variante verspricht man sich, den Anteil der Väter in Karenz zu erhöhen. Die neue Form des Kindergeldes kann für alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 geboren sind, beantragt werden.

Nachfolgend die fünf Varianten im Detail, wobei die ersten drei Varianten bereits bisher bestanden und Variante vier und fünd NEU sind:

- Variante: 30 + 6 Monate € 436,- monatlich

- Variante: 20 + 4 Monate € 624,- monatlich

- Variante: 15 + 3 Monate € 800,- monatlich

- Variante: 12 + 2 Monate € 1000,- monatlich

- Variante: Einkommensabhängiges Kindergeld - man bekommt  80 Prozent des letzten Nettoeinkommens  für 12 + 2 Monate - die Mindestgrenze liegt bei € 1000,-, die Maximalgrenze bei € 2000,- Im Monat. Ein Zuverdienstgrenze ist bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich.

Zu beachten ist, dass eine einmal getroffene Entscheidung für eine Variante später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Untereinander können die Eltern zweimal den Bezug wechseln.

Neu ist auch die Gestaltung des Zuschusses für sozial Schwache (Umwandlung von Darlehen in Beihilfe), sowie die Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze von € 16.200,-. Wenn es für den Elternteil günstiger ist, kann er sich auch für 60% des letzten Einkommens entscheiden. 

ALLEINERZIEHENDE: Alleinerziehende können das Kindergeld zwei Monate länger beziehen, wenn sie in einer sozialen Notlage sind. Das ist etwa der Fall, wenn das Monatseinkommen unter 1.200 Euro liegt und ein Unterhaltsverfahren gegen den Partner läuft. Weiters ist eine Verlängerung des Bezuges etwa dann möglich, wenn der zweite Elternteil im Gefängnis sitzt oder schwer erkrankt ist.

ZUSCHUSS FÜR SOZIAL SCHWACHE: Die Beihilfe ersetzt den bisherigen Zuschuss, der als Darlehen gestaltet war und über die gesamte Zeit des Kindergeldbezuges gewährt wurde, allerdings zurückzuzahlen war. Gleich bleibt die Summe von 180 Euro pro Monat, dafür wird diese nur für ein Jahr ausbezahlt. Voraussetzung für den Bezug der Beihilfe ist, dass das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro) nicht übersteigt und der Partner nicht mehr als 16.200 Euro/Jahr verdient.

MEHRLINGSGEBURTEN: Bei Mehrlingsgeburten gibt es künftig bei jeder der Varianten einen 50-Prozent-Zuschlag. Bisher gab es einen Fixbetrag von 218 Euro zusätzlich. Keinen Mehrlingszuschlag gibt es in der einkommensabhängigen Variante.

ERNEUTE SCHWANGERSCHAFT WÄHREND DES BEZUGES: Weniger Geld gibt es künftig allerdings, wenn Frauen während des Kinderbetreuungsgeldbezugs neuerlich schwanger werden. Derzeit erhalten sie das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes weiter und zusätzlich ein Wochengeld von 180 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes (Berechnungsgrundlage ist die Pauschalvariante mit 436 Euro). Nun ist geplant, dass mit Beginn des neuerlichen Wochengeldes das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind ruht.

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