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AK fordert Anreize für mehr Väter in Karenz

Nach wie vor gehen zu wenige Väter in Karenz. Selbst bei den stärker in Anspruch genommenen kürzeren Varianten des Kinderbetreuungsgeldes sind dies nur zwischen rund 7 und 11 Prozent und nicht ein Drittel, wie in der Öffentlichkeit kolportiert. Daher fordert die AK ein Papamonat als Anreiz für die Väter, sich um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern. Außerdem muss es einen eigenständigen Anspruch für die Väter gehen, unabhängig vom Anspruch der Mütter.

"Zwar hat vor allem das einkommensabhängige Karenzgeld dazu geführt, dass mehr Väter in Karenz gehen, allerdings sind es nach wie vor zu wenig", kritisiert Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der AK Wien. "Vätern muss die Vereinbarkeit von Beruf und Familie leichter gemacht werden. Außerdem ist die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung ein wichtiger Schritt, um eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zu erreichen."

Zweifel äußert die AK an den in der Öffentlichkeit kolportierten Zahlen, wonach 31 Prozent der Väter bereits das einkommensabhängige Karenzgeld in Anspruch nehmen. Die Statistiken zum Kinderbetreuungsgeld sagen etwas anderes: Laut den letzten verfügbaren Daten von April 2011 beziehen 8.394 Personen das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Darunter waren 563 Väter, was einen Anteil von 6,7 Prozent ausmacht. Bei der Kurzvariante mit 1.000 Euro liegt der Väteranteil mit 11,4 Prozent höher. Diese Zahlen sind weitaus geringer als das kolportierte Drittel Väteranteil. Bezogen auf alle Kinderbetreuungsgeldvarianten ist der Väteranteil mit 4,6 Prozent noch sehr gering.

Die Arbeiterkammer fordert daher stärkere Anreize zur Erhöhung der Väterbeteiligung.

Dazu sind notwendig:

  • Eigenständiger Karenzanspruch für Väterkarenz unabhängig davon, ob die Mutter einen Karenzanspruch hat.
  • Gesetzliche Regelung, dass Karenz und Elternteilzeit gleichzeitig möglich ist
  • Einführung eines Papamonats mit finanziellem Ausgleich und Kündigungsschutz: Derzeit sehen lediglich Kollektivverträge ein bis zwei Tage bezahlter Freistellung bei der Geburt eines Kindes vor.
  • Sensibilisierung von Betrieben, dass Väter, die auf Karenz oder in Elternteilzeit gehen wollen, keine Benachteiligungen im Job erfahren.
  • Pflegefreistellung auch für "Patchworkväter": Väter, die von ihren Kindern getrennt leben, können Pflegefreistellung nicht in Anspruch nehmen. Genauso wenig Lebensgefährten, die im gleichen Haushalt mit den Kindern leben, geschweige denn Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften leben. Das muss geändert werden.

Quelle: ots

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