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Kostenlose Broschüre: Was Kinder kaufen und bestellen dürfen
Auch Kinder und Jugendliche schließen oft "Rechtsgeschäfte" ab. Sie kaufen sich Essen am Schulbuffet, laden sich kostenpflichtige Apps auf ihr Smartphone oder bestellen eine Konzertkarte. Aber was dürfen Kinder ab welchem Alter? Darf ein 10-jähriges Kind bereits einen Computer oder ein Fahrrad kaufen? Auskunft darüber gibt das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) in einer neuen Infobroschüre, die Eltern sich kostenlos downloaden können.
Kinder und Jugendliche gelten als nicht voll geschäftsfähig. Dabei unterscheidet das Gesetz drei verschiedene Alterskategorien, in denen in Grundzügen geregelt ist, was Minderjährige dürfen:
Kinder unter 7 Jahren: Sie können alleine überhaupt keine rechtswirksamen Verpflichtungen eingehen. Ausgenommen sind kleine, alterstypische Käufe wie Eis oder Süßigkeiten. Wenn es einem Kind unter 7 Jahren gelingt eine größere Anschaffung zu tätigen, ist der dabei abgeschlossene Vertrag von vornherein ungültig.
Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren: Sie gelten als eingeschränkt geschäftsfähig und werden als "unmündige Minderjährige" bezeichnet. Eltern haben die Möglichkeit einen Vertrag im Nachhinein zu genehmigen oder aufzulösen. Nur geringfügige Geschäfte können selbstständig abgeschlossen werden. Als Richtwert dafür gilt das Taschengeld. Größere Anschaffungen wie ein Computer oder ein Snowboard wird den Taschengeld-Rahmen wohl übersteigen und benötigt daher die Zustimmung der Eltern.
Teenager zwischen 14 und 18 Jahren: Sie gelten vor Gesetz als mündige Minderjährige, dürfen aber bereits mehr und sind beschränkt geschäftsfähig. Teenager dürfen sich für Dienstleistungen verpflichten und dürfen kleinere Arbeiten wie Babysitten und Ferialjobs annehmen. Über ihre Einkünfte wie Taschengeld und Verdienst dürfen sie selber entscheiden. Allerdings gilt dieser Spielraum nur soweit, sie die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährden.
Kostenlose Broschüre Große Geschäfte von kleinen Leuten:
Detaillierte Informationen über die Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen gibt es in der kostenlosen Broschüre "Große Geschäfte von kleinen Leuten", die man sich kostenlos als PDF auf europakonsument.at unter Publikationen downloaden kann.
Das EVZ hat folgende Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte
- Zeigen Sie Ihren Kindern anhand von Beispielen (z.B. beim Herunterladen einer App), wo man auf die Kosten hingewiesen wird und worauf dabei zu achten ist.
- Wenn Ihre Kinder Zugang zu Ihren Kreditkartendaten haben, klären Sie sie über den Umfang ihrer Geschäftsfähigkeit auf, insbesondere darüber, wofür sie Ihr Einverständnis benötigen.
- Machen Sie Ihre Kinder darauf aufmerksam, dass bei der Eingabe des Alters im Internet nicht geschummelt werden darf.
- Sind Sie zu Ihrer Überraschung mit einer Rechnung konfrontiert, die Ihr Kind verursacht hat, zahlen Sie den Betrag nicht ein, sondern legen Sie im Namen Ihres Kindes Einspruch ein und verweigern Sie die Genehmigung des Vertrages. Sicherheitshalber können Sie das Geschäft zusätzlich aus jedem anderen möglichen Rechtsgrund anfechten.
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