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Teilweiser Freispruch für Wiener Väter-Rechtler
Der 48-jährige Wiener Väter-Rechtler, der sich in einem fünftägigen Verfahren im Wiener Landesgericht verantworten musste, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Vertreter der Richterschaft und der Jugendwohlfahrt in Furcht und Unruhe versetzen wollte, ist am Donnerstag von den zentralen Anklagepunkten freigesprochen worden.
Der 48-jährige Wiener Väter-Rechtler, der sich in einem fünftägigen Verfahren im Wiener Landesgericht verantworten musste, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Vertreter der Richterschaft und der Jugendwohlfahrt in Furcht und Unruhe versetzen wollte, ist am Donnerstag von den zentralen Anklagepunkten freigesprochen worden.
Für Richter Stefan Apostol waren die inkriminierten gefährlichen Drohungen, Nötigungen, Verleumdungen und auch der angeklagte Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht gegeben. Der 48-Jährige wurde folglich lediglich wegen übler Nachrede, öffentlicher Beleidigung und Missbrauch von Tonaufnahmegeräten schuldig erkannt und zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem muss er sich einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.
Für Richter Apostol war vor allem die E-Mail, die der Vater einer fünf- und 13-jährigen Tochter im Streit um das Obsorgerecht für seine Kinder seiner zuständigen Richterin geschickt hatte, keine Drohung, obwohl darin die Passagen "Ich gehe meinen Weg bis zum Ende, aber nicht am Papier" vorkamen. Diese seien aus dem Zusammenhang gerissen worden, übte Apostol in der Urteilsbegründung deutliche Kritik an der Staatsanwaltschaft.
Apostol konnte auch nicht nachvollziehen, weshalb Besuche, die der Angeklagte mit Gesinnungsgenossen bei Richtern und Jugendwohlfahrts-Behörden absolviert hatte, diesem seitens der Anklage als versuchte Nötigung oder Drohung ausgelegt wurden. Dass der 48-Jährige bei diesen Besuchen die Behördenvertreter heimlich gefilmt hatte und die Clips im Internet landeten, wertete der Strafrichter jedoch als Missbrauch von Tonaufnahmegeräten im Sinn des § 120 StGB. Die Schuldsprüche wegen Beleidigung und übler Nachrede bezogen sich auf schriftliche Äußerungen und Postings, in denen er Richtern und Verwaltungsbeamten Amtsmissbrauch und Kindesmisshandlung unterstellte und diese als "Kinderschänder" und "brutale Kinderfolterer" verunglimpfte. "Diese Aussagen sind nicht grenzwertig, sondern jenseitig", bemerkte Apostol.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Väter-Rechtler erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Bernhard Löw erbat Bedenkzeit.
[APA]
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