Beschlossen wurde heute im Ministerrat das Familienrechtspaket. Die Änderungen treten großteils mit 1. Februar in Kraft. Enthalten sind darin u.a.
Erstmals hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich einem Vater Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt, weil die Mutter nach der Trennung den Kontakt mit dem Kind verhindert haben soll.
Im Bundesministerium für Justiz konstituiert sich heute die Arbeitsgruppe zum Familienrecht.