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Wie vermeidet man einen Wildunfall? Was ist bei einem Wildunfall zu tun?

Wildunfälle sind trotz vorausschauendem und risikobewusstem Fahren nicht immer vermeidbar. Autofahrer unterschätzen häufig das Risiko: Schon ein Reh mit 20 Kilogramm Gewicht hat bei Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von etwa einer Tonne. Wie reagiert man richtig, wenn man Wild am Straßenrand bemerkt? Was ist zu tun, wenn der Unfall mit dem Wild bereits passiert ist?

Gefahrenzeichen Achtung Wildwechsel:

Sobald man das Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ passiert, heißt es Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren. Das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ wird nur dort aufgestellt, wo sich schon häufig Wildunfälle ereignet haben, deshalb sollte man diesen Hinweis unbedingt beachten. Generell empfiehlt es sich, dass Autofahrer mit dem Fernlicht fahren (sofern möglich). Die Augen der Wildtiere strahlen zurück und je früher man das Wild bemerkt, desto höher die Chancen, einen Unfall zu vermeiden.

Wildwechsel, Wild ist sichtbar:

Wenn ein Wild auftaucht, soll man sofort abblenden, die Geschwindigkeit reduzieren und abgesetzt hupen. Wenn ein Wild die Straße quert, folgen häufig mehrere. Deshalb vorsichtig weiterfahren und auch besonders darauf achten, dass man durch ein plötzliches Abbremsen keinen Auffahrunfall verursacht.

Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

Zunächst trotz des Schreckens an die Sicherheit denken und mit dem Auto rechts ran fahren, Warnblinker einschalten, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern und das tote Tier zur Vermeidung weiterer Unfälle von der Straße an den Rand ziehen. Autofahrer sind nach einem Wildunfall verpflichtet die Polizei zu informieren. Diese verständigt in Folge den zuständigen Jagdausübungsberechtigten, denn nur dieser hat ein Recht darauf, sich dem überfahrenen Tier anzueignen. Wer den Unfall nicht meldet, begeht Fahrerflucht. Wer das überfahrene Tier selbst mitnimmt und daraus einen Rehbraten oder ähnliches zubereiten möchte, muss mit einer Anzeige wegen Wilderei rechnen.

Nachdem man die Polizei verständigt hat, ist auf ihr Eintreffen zu warten – Unfallspuren am Wagen dürfen nicht beseitigt werden. Falls die Polizei nicht zum Unfallort kommen kann und das Auto aber noch fahrbereit ist, soll man die Unfallstelle so markieren (z.B. Aufhängen einer Markierung), dass man der Polizei bzw. dem Jagdausübungsberechtigten das Auffinden des überfahrenen Wildes erleichtert.

Nicht immer ist das Wildtier nach einem Zusammenstoß mit dem Auto sofort tot. Teilweise können sie noch fliehen und verkriechen sich im Unterholz. In so einem Fall ist der Unfall unbedingt auch zu melden, damit der zuständige Jäger das verletzte Tier suchen und es von seinen Qualen erlösen kann.

Ein durch einen Wildunfall entstandener Schaden beim Auto wird nur von der Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Schadensaufnahme (Wildunfallbescheinigung) muss behördlich erfolgt sein und der Versicherte muss den Schaden innerhalb der gesetzlichen Frist der Versicherung melden.

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