BGH

BGH stärkt die Rechte von Scheinvätern

Zukünftig können sogenannte Scheinväter, denen ein "Kuckuckskind" untergeschoben worden ist, von der Mutter Auskunft über den Namen des tatsächlichen Erzeugers verlangen. Das hat am 9. November 2011 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.