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Österreich Kindergeld neu; Berücksichtigung des Kindergelds bei Unterhaltszahlungen

Ab 2010 gilt eine neue Kinderbetreuungsgeldregelung, die ein einkommenabhängiges Kindergeld festlegt und es somit vor allem auch Vätern ermöglichen soll, in Karenz zu gehen. Nähere Informationen finden Sie auf der

Website des Familienministeriums auf http://www.bmwfj.gv.at/BMWA/kinderbetreuungsgeld_neu.htm

Sollten Sie getrennt von Mutter und Kind leben und Kindesunterhalt bezahlen, so ist zu beachten, dass das Kindergeld nicht als Einkommen des Kindes anzusehen ist. Lediglich die Familienbeihilfe wird in gewissem Ausmaß berücksichtigt und führt zu einer Reduktion des Kindesunterhalts.

Sollten Sie für die Mutter des Kindes Unterhalt leisten müssen (Ehegattenunterhalt, wenn noch keine Scheidung erfolgt ist, bzw Unterhalt für die geschiedene Ehegattin), ist zu beachten, dass das Kindergeld, das die Frau bezieht, als Einkommen der Frau gilt und somit den Ehegattenunterhalt mindert.

Dr. Karin Wessely, Rechtsanwältin für Ehe, Familie, Partnerschaft, www.partnerschaftsrecht.at

Der Inhalt dieses Beitrags wurde sorgfältig recherchiert; für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen jedoch weder FRESHDADS noch die Autorin die Haftung; der Beitrag ersetzt keinesfalls individuelle anwaltliche Beratung.

 

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