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A: Obsorge-Arbeitsgruppe tritt erstmals zusammen
Im Bundesministerium für Justiz konstituiert sich heute die Arbeitsgruppe zum Familienrecht.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat seit Jahresbeginn viele Gespräche zum Thema geführt, zuletzt anlässlich eines Besuchs in Norwegen vorige Woche: "Dort setzt sich ein Gutachter vor dem Verfahren mit den Eltern zusammen. Da kann sehr viel geklärt werden und das wäre auch für Österreich ein überlegenswertes Modell. Ich werde es jedenfalls in die Arbeitsgruppe einbringen", so die Ministerin.
Grundsätzlich gibt sich Bandion-Ortner im Vorfeld des Termins zuversichtlich. "Frauenministerin Heinisch-Hosek und ich sind in der Frage der gemeinsamen Obsorge und des Besuchsrechts nicht so weit auseinander, wie die Diskussion der letzten Monate vermuten lässt. Mir geht es darum, die Position der Kinder zu stärken und ich gehe davon aus, dass das auch bei meiner Kollegin der Fall ist", so Bandion-Ortner. Kinder hätten jedenfalls ein Recht auf beide Elternteile - und zwar unabhängig davon, ob die Eltern noch ein Paar seien oder nicht, ist Bandion-Ortner überzeugt: "Außerdem belegen de facto alle Studien, dass die Fortführung der gemeinsamen Obsorge nach der Scheidung deeskalierend wirkt. Und Deeskalation ist jedenfalls gut für die Kinder."
Davon unabhängig würde es die gemeinsame Obsorge etwa bei Gewalttätigkeit eines Elternteils auch weiterhin nicht geben: "Jeder, der bisher die Gewalttätigkeit als Argument gegen die gemeinsame Obsorge ins Spiel gebracht hat, sollte mittlerweile wissen, dass in solchen Fällen selbstverständlich auch in Zukunft einem Elternteil die alleinige Obsorge zugesprochen wird." Allerdings, so Bandion-Ortner ergänzend, "ist Gewalttätigkeit Gott sei Dank nicht der Regelfall".
Die Ministerin ist überzeugt, dass man in der Arbeitsgruppe tragfähige Lösungen im Interesse der Kinder finden wird. "Denn eines wissen wir alle: Nicht Väter oder Mütter haben ein Recht auf ihr Kind, sondern jedes Kind hat ein natürliches Recht auf seine BEIDEN Eltern", so Bandion-Ortner abschließend.
Quelle: ots
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