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Vätern unehelicher Kinder steht Obsorge-Antragsrecht zu
Väter unehelicher Kinder bekommen nun die Möglichkeit die alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht zu beantragen. Derzeit gilt in Österreich, dass die Mutter alleine mit der Obsorge für das uneheliche Kind betraut ist. Der Verfassungsgerichtshof gab am Mittwoch bekannt, dass diese derzeitige Regelung verfassungswidrig ist. Eine Mutter kann weiterhin alleine mit der Obsorge des unehelichen Kindes betraut werden, allerdings muss es zuvor eine gerichtliche Überprüfung geben. Bis 31. Jänner 2013 muss die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung geschaffen werden.
Die derzeit in Österreich geltende Regelung, wonach mit der Obsorge für das uneheliche Kind die Mutter alleine betraut ist, ist laut der Rechtssprechung des EGMR folgend, verfassungswidrig. Sie verstößt insofern gegen die Menschenrechtskonvention, als keine "wirksame gerichtliche Überprüfung eröffnet ist, die dem Vater die Möglichkeit gibt, die Obsorge, unter maßgeblicher Berücksichtigung des Kindeswohls - nicht nur in Fällen der Zustimmung der Mutter, sondern auch in Fällen zu erlangen, in denen dies im Interesse des Kindeswohls liegt".
Der Verfassungsgerichtshof hat bis zum 31. Jänner 2013 eine Reparaturfrist gesetzt, um die Möglichkeit einer solchen gerichtlichen Überprüfung zu schaffen. Dann spricht aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes auch nichts dagegen, die grundsätzliche Regelung, nämlich, dasss die Mutter mit der Obsorge betraut wird, beizubehalten.
Entscheid des Verfassungsgerichtshof G114/11
Quelle: Verfassungsgerichtshof
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