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Künstliche Befruchtung: Methoden und Kostenübernahme

Viele Paare wünschen sich ein Kind, aus unterschiedlichen Gründen klappt es aber nicht auf natürlichem Weg. Die künstliche Befruchtung ist eine Alternative, bei der immerhin bei jedem vierten bis fünften Embryotransfer eine Schwangerschaft eintritt.

Im internationalen Vergleich aller In-vitro-Fertilisation Zentren (IVF) liegt die Erfolgsrate bei durchschnittlich 25 Prozent. Mit der Zahl der Versuche pro Patientin steigt die Schwangerschaftsrate an.

Was passiert bei einer In-vitro-Fertilisation: Die Eizellen der Frau und das Sperma des Mannes werden außerhalb des Körpers in einen Labor befruchtet und danach wieder bei der Frau eingesetzt. Es gibt unterschiedliche Methoden, die Eizelle der Frau mit dem Sperma des Mannes zu vermischen.

  • Klassische In-vitro-Fertilisation (IVF): Dabei werden die Eizellen mit dem aufbereiteten Sperma (natürliche Selektion der mobilen und schnellen Spermien) in einem Reagenzglas zusammengebracht. Dadurch findet eine spontane Befruchtung statt. 
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Wenn die Spermien des Mannes eine gestörte Beweglichkeit haben oder sich im Ejakulat eine geringe Anzahl von Spermien vorhanden ist, kann man auf die intrazytoplasmatische Spermieninjektion zurückgreifen. Dabei wird ein einzelnes Spermium in die vorbereitete Eizelle injiziert.
  • Wenn keine ausreichende Menge an Spermien im Ejakulat des Mannes vorhanden ist, kann auch noch die Spermienentnahme aus den Hoden (TESE-ICSI) oder Nebenhoden (MESA-ICSI) durchgeführt werden.
  • Wenn dieser Versuch erfolglos ist, gibt es noch die Möglichkeit der Intracytoplasmic Morphologically Selected-Sperm Injection (IMSI). Dabei wird das verwendete Spermium unter einer bis zu 12.500-fachen mikroskopischer Vergrößerung anhand von morphologischen Kriterien ausgesucht und danach in die Eizelle injiziert. Für diese Methode wird eine besondere Ausrüstung benötigt, deshalb wird sie auch nur an wenigen Instituten durchgeführt.

KOSTENÜBERNAHME IN ÖSTERREICH: Die Kosten der künstlichen Befruchtung sind sehr hoch. In Österreich ist seit 2000 das sogenannte IVF-Fonds-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz legt fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen, der Großteil der Behandlungskosten von einem Fond übernommen werden. Allerdings werden nur vier Versuche pro Paar und angestrebter Schwangerschaft in Höhe von 70 Prozent der angefallenen Kosten erstattet. Diese Kostenbeteiligung betrifft die unmittelbaren Kosten des Eingriffs, die Kosten für notwendige Medikamente sowie pflegerische Leistungen. 30 Prozent der Kosten verbleiben somit für das Paar. 

Folgende Voraussetzungen müssen in Österreich erfüllt sein:

  • Die Betreuung muss durch Krankenanstalten oder Institute erfolgen, mit denen eine entsprechende Vereinbarung besteht.
  • Fachärztliche Notwendigkeit für die Kinderwunschtherapie muss vorliegen.
  • Das Paar muss in aufrechter Ehe oder in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben.
  • Die Frau darf das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Zusätzlich muss ein aufrechtes Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer Krankenfürsorgeeinrichtung vorliegen.
  • Bei nicht österreichischen Staatsbürgern ist eine länger als drei Monate dauernde Beschäftigung bei einem Dienstgeber im Bundesgebiet erforderlich.

Kein Anspruch auf Mitfinanzierung besteht bei Sterilität auf Grund einer vorhergehenden, auf eigenen Wunsch durchgeführten Sterilisation des Mannes oder der Frau. Anspruch besteht dennoch, wenn beim Partner eine anspruchsbegründende Indikation vorliegt und wenn eine Sterilisation nachweislich aus medizinischen Gründen durchgeführt wurde.

KOSTENÜBERNAHME IN DEUTSCHLAND: Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2004 werden die Kosten für die künstliche Befruchtung zu 50 Prozent von den jeweiligen Krankenversicherungen getragen. Die Krankenkassen beteiligen sich bei maximal drei Versuchen. Ausnahme gilt bei der Insemination ohne hormonelle Stimulation, bei dieser Methode beteiligen sie sich bei bis zu acht Versuchen.

Folgende Voraussetzungen müssen in Deutschland erfüllt sein:

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Fachärztliche Notwendigkeit für die Kinderwunschtherapie muss vorliegen.
  • Die Frau darf das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Zusätzlich muss ein aufrechtes Versicherungsverhältnis bei einer Krankenversicherung vorliegen.

Nach Sterilisation und bei unverheirateten Paaren beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht an den Therapiekosten unabhängig vom Alter des Paares.

KOSTENÜBERNAHME IN DER SCHWEIZ: Nur die Kosten für die diagnostische Abklärung wird von der Krankenkasse übernommen. Alles andere muss selbst bezahlt werden.

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung. Er gibt lediglich einen groben Überblick über die Methoden der künstlichen Befruchtung und einer möglichen Kostenbeteiligung durch Fonds oder Krankenversicherungen.

Eine gute Informationsquelle ist für Österreich die Broschüre Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch und für Deutschland Unerfüllter Kinderwunsch. Beide Broschüren kann man sich kostenlos als PDF downloaden. 
 

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