Mit 1. Jänner 2010 können Eltern aus fünf Varianten des Kindergeldes wählen. Zur Auswahl stehen vier Pauschalvarianten und das einkommensabhängige Kindergeld.
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Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner und Kindergeld NEU
Gestern präsentierte Familienstaatssekretärin Christine Marek die mit 1. Jänner 2010 in Kraft tretenden Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld sowie einen neuen Online-Vergleichsrechner, der Eltern bei der Wahl
der für sie optimalen Kinderbetreuungsgeld-Variante unterstützen soll.
Im Rahmen ihrer Ausführungen nannte die Familienstaatssekretärin auch die Familiensteuerreform, die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sowie den Gratis-Kindergarten für 5-Jährige als wichtige Meilensteine für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
2010 bringt neue Varianten des Kinderbetreuungsgeldes
Zu den bisherigen drei Pauschalvarianten (30+6 Monate zu je 436 Euro, 20+4 Monate zu je 624 Euro und 15+3 Monate zu je 800 Euro - die zusätzlichen Monate dann, wenn sich beide Elternteile die Betreuung teilen) kommt eine vierte Pauschalvariante mit je 1.000 Euro, dies für die Dauer von 12+2 Monaten.
Ebenfalls neu ist die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes: Für die Dauer von 12+2 Monaten werden 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens (maximal 2.000,- Euro) ausbezahlt. Ergibt die Berechnung weniger als 1.000,- Euro pro Monat, kann auf die Pauschalvariante 12+2 umgestiegen werden. Marek dazu: "Diese Variante soll ein Anreiz speziell für gut qualifizierte und besser verdienende Frauen sein, um leichter 'Ja' zu Kindern zu sagen. Durch die Nettoersatzrate von 80 Prozent des Letztbezuges sollen aber auch mehr Väter zur Karenz motiviert werden." Mittelfristig werde mit den beiden neuen Kurzvarianten eine Väterbeteiligung von 20 Prozent angestrebt.
Neu ist weiters die Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze: Ab 1. Jänner 2010 ist bei allen Pauschalvarianten alternativ zur bestehenden Zuverdienstgrenze von jährlich 16.200 Euro auch ein relativer Zuverdienst von bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, möglich.
Unterstützung in außergewöhnlichen Situationen
Durch die Reform des Kinderbetreuungsgeldes erhalten Alleinerziehende und Eltern in akut schwierigen Situationen in bestimmten Fällen in allen Bezugsvarianten zusätzlich zwei Monate länger - als maximal für eine Person möglich - Kinderbetreuungsgeld.
Für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende gibt es auf Antrag für die Dauer eines Jahres auch eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von 180,- Euro monatlich. Diese muss im Gegensatz zum bisherigen Zuschuss nicht mehr zurückgezahlt werden, es sind aber besondere Zuverdienstgrenzen einzuhalten.
Eltern von Mehrlingen werden mit 1. Jänner 2010 finanziell noch besser unterstützt: In jeder Pauschalvariante des Kinderbetreuungsgeldes (Varianten 30 + 6 bis 12 + 2) werden 50 Prozent des Grundbetrags pro Mehrling und Monat ausbezahlt.
Nähere Informationen und Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner im Internet
Für nähere Informationen zu den unterschiedlichen Varianten und Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld stehen das Familienservice des Ministeriums unter 0800/240 262 (zum Nulltarif aus ganz Österreich) und die Website des Familienministeriums unter www.bmwfj.gv.at zur Verfügung. Dort kann man auch mit Hilfe des neuen Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechners (www.bmwfj.gv.at/kbg_vergleichsrechner) aus den möglichen Varianten die individuell jeweils bestgeeignete ermitteln und sich die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes sowie die individuelle Zuverdienstgrenze berechnen.
Quelle: bmwfj.gv.at, Foto: HBF/Reich
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